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Im Dezember wurden Berichte gesendet, in denen Mitarbeiterinnen in Altenpflegeeinrichtungen beim Speisen verteilen oder mit dem Reinigungswagen befragt wurden und preisgaben, dass sie sich nicht impfen lassen wollen. Die Message war: Hauswirtschaftliche Mitarbeiterinnen lehnen die Impfung ab! Dieser Eindruck wurde uns gegenüber auch in einem Gespräch mit Vertreterinnen der Pflege geäußert. Wir sind entsetzt über diese Pauschalierung!
Aber wir haben leider auch keine Zahlen, die das widerlegen könnten. Medienberichte sprachen im Dezember von durchschnittlich 20 bis 25 % nicht geimpfter Mitarbeiter in der Altenpflege, ohne nach Berufen zu differenzieren. Wir wissen, dass es Betriebe mit über 90%iger Impfquote gibt. Also gibt es dann leider auch Betriebe mit einer sehr niedrigen Quote! Wir sind uns einig in der Bewertung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht: Es ist gut, dass bis zum 15. März 2022 alle Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen einen Nachweis als Geimpfte oder Genesene erbringen müssen. Besser wäre es, wenn ab sofort alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Verantwortung übernehmen und den Nachweis schon jetzt erbringen würden. Damit würden sie den Leitungen die schwere Arbeit in der Pandemie erleichtern. Wir wissen, dass die Impfung sicher vor schweren Krankheitsverläufen schützt.
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Der Deutsche Hauswirtschaftsrat fordert in Briefen an verschiedene Bundesministerien (BMFSFJ, BMG, BMF und BMAS), das Konjunkturprogramm um das im aktuellen Koalitionsvertrag vereinbarte Vorhaben der Bezuschussung von Gutscheinen zur Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen zu ergänzen. Siehe Pressemitteilung vom 22.6.2020.
Der GKV-Spitzenverband hat nun die Festlegungen für die Abrechnung der Corona-Prämie des Bundes veröffentlicht: "Diese einmalige Sonderleistung dient der Anerkennung und Wertschätzung aller insbesondere in Pflege, Betreuung und Hauswirtschaft eingesetzten Beschäftigten in Zeiten der besonderen Belastungen und Herausforderungen angesichts der Corona-Pandemie." In den Prämien-Festlegungen ist damit ganz eindeutig hinterlegt, dass die Hauswirtschaft mit einbezogen ist.
Weiter heißt es, dass die Festlegungen auch "für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Pflegeeinrichtungen im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung oder eines Werk- oder Dienstleistungsvertrags eingesetzt werden. Hier kommen die Prämien-Festlegungen Teil 2 zur Anwendung“. Diese sind allerdings noch nicht veröffentlicht.
Auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes ( Prämien-Festlegungen - Teil 1) sind folgende Unterlagen zu finden:
Hier finden Sie einige Informationen zur konkreten Abwicklung der Corona-Prämie.
FAQs zur Corona-Prämie.
Am 14. und 15. Mai haben der Bundestag und der Bundesrat dem Entwurf des „Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ zugestimmt. Am 22. Mai wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit hat der Deutsche Hauswirtschaftsrat das Ziel erreicht, dass die Corona-Prämie auch für die Hauswirtschaft gilt – wenn auch nur in der Begründung genannt. Das ist ein wichtiger Schritt in Bezug auf die Gleichbehandlung der Hauswirtschaft (siehe
Pressemitteilung vom 19. Mai 2020).
Am 29. April hat das Bundesgesundheitsministerium den Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ vorgelegt. Darin geht es auch um die Corona-Prämie. Sicher ist, dass die Hauswirtschaft mit dabei ist, aber leider nur in der Begründung genannt. Hintergrundinformationen zu den Leistungen der Hauswirtschaft in der Corona-Pandemie wurden in diesem Zusammenhang veröffentlicht (s. Presse).
Die Corona-Sonderprämie ist beschlossene Sache, aber die Hauswirtschaft ist bei den genannten Berufsgruppen nicht dabei. Der Deutsche Hauswirtschaftsrat setzt sich deshalb dafür ein, auch der Hauswirtschaft mit einem Bonus für ihren Einsatz in der Corona-Krise zu danken. Dazu wurde eine Mail-Aktion gestartet, um diese Forderung an Politiker, Tarifpartner und Ministerien auf Bundes- und Landesebene zu schicken.
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Sehr geehrte/r Frau/Herr
der Deutsche Hauswirtschaftsrat begrüßt die Überlegungen und Entscheidungen, die vielen Arbeitskräfte in den Gesundheitseinrichtungen mit Bonuszahlungen für ihren Einsatz in der Corona-Krise zu danken. In der Aufzählung der „betroffenen“ Berufsgruppen vermissen wir die Hauswirtschaft.
Ich bitte Sie heute eindringlich sich dafür einzusetzen, dass den hauswirtschaftlichen Kräften gleichermaßen gedankt wird. Auch sie freuen sich über ein Zeichen der Anerkennung.
Bitte vergessen Sie nicht die stillen Held*innen der Hauswirtschaft im Gesundheitsbereich, in den sozialen Einrichtungen und in den haushaltsnahen Dienstleistungsunternehmen! Sie stehen ebenso wie die Pflegekräfte in engem persönlichen Kontakt zu den Personen, die sie täglich versorgen mit Essen und gereinigter Kleidung in einer sauberen und gemütlichen Umgebung.
Die Sektion und das Projekt oiko-plus des Diakonischen Werkes Württemberg haben einen Leitfaden erstellt zur Unterstützung von haushaltsnahen Dienstleistungsunternehmen in der Corona-Krise. Dabei wurden aktuelle Fragen und Antworten aufgegriffen.
Hinweise für haushaltsnahe Dienstleistungsunternehmen im Umgang mit der Corona Krise.
Der Deutsche Hauswirtschaftsrat fordert die personellen Standards für Gemeinschaftseinrichtungen um personelle Mindeststandards für die Hauswirtschaft zu erweitern. In der aktuellen Auseinandersetzung mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 kommt ein Aspekt viel zu kurz, der eine wirksame Infektionsprophylaxe darstellt und konsequent zu fördern und zu unterstützen ist: die hygienische Sauberkeit in Gemeinschaftseinrichtungen und in öffentlichen Räumen. Darauf weist der Deutsche Hauswirtschaftsrat in seiner Stellungnahme hin.
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04.04.2023
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